Enterbt – und was nun? Meistens trifft es Kinder beim Tod des erstversterbenden Elternteils (erster Erbfall) oder ungeliebte Kinder aus erster Ehe bzw. aus einer nichtehelichen Beziehung (Patchwork-Situation). Zumindest gewährt das Gesetz in diesem Fall den Übergangenen einen Pflichtteil.