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Erbrecht

Aktuelles

21 März, 2023
Das bei Laien beliebteste Testament in Deutschland ist das sogenannte Berliner Testament. Immerhin, so muss man loben: „Respekt, wer’s selber macht!“. Nach wie haben nur 25 Prozent aller Deutschen ein Testament. Der Haus- und Wohnungseigentümer braucht es aus vielen Gründen, vor allem zur gegenseitigen Absicherung und zur Streitvermeidung. Die Frage ist, ob dafür ein Berliner Testament geeignet ist und ob das Selbermachen immer glückt. Was es mit dem Berliner Testament auf sich hat, erklärt Anton Bernhard Hilbert, erfahrener Fachanwalt für Erbrecht, Waldshut-Tiengen.
21 Dez., 2022
Die Immobilienpreise sind die Immobilienpreise von 2010 bis 2022 erheblich gestiegen. Das kann zu Erbenstreit und einer hohen Erbschaftsteuer führen.
21 Dez., 2022
Ein Testament hat kein Verfallsdatum so lange, bis der Erbfall eintritt. In dieser Zeit können sich die Lebensumstände geändert haben, beispielsweise durch Heirat oder Scheidung, Geburt von Kindern und Enkelkindern, Verhaltensänderungen von vorgesehenen Erben, Vermögenszuwachs, der Einfluss auf die Freibeträge hat. Letztlich können sich auch die persönlichen Wünsche und Vorlieben ändern.
21 Dez., 2022
Diese Übersicht zeigt, wer die gesetzlichen Erben sind. Dabei gilt: Verwandte erben nicht, wenn es noch Verwandte einer vorhergehenden Ordnung gibt. Hat die verstorbene Person zum Beispiel Kinder (1. Ordnung), dann erben die Eltern der verstorbenen Person (2. Ordnung) nicht.
15 Juli, 2021
Trennung und Scheidung wirken sich erbrechtlich aus Bei allem Kampf um Unterhalt, Umgangsrecht, Zugewinnausgleich etc. dürfen die Eheleute nicht vergessen, die Auswirkungen von Trennung und Scheidung auf das Erbrecht zu berücksichtigen. Meist besteht dringender Änderungsbedarf. Wird ihm nicht Rechnung getragen, treten Folgen ein, die gewiss nicht gewollt sind. Dies gilt für das gesetzliche Erbrecht ebenso wie bei Testament und Erbvertrag.
05 Juli, 2021
Kein Mensch will, dass sein Grab mangels Pflege verlottert. Häufig findet sich in Testamenten die Auflage, dass ein Teil des Nachlasses für die Grabpflege zu verwenden ist. Allerdings können Pflichtteilsansprüche dafür sorgen, dass der für die Grabpflege vorgesehene Betrag angegriffen wird- gerade dann, wenn die Erbschaft „knapp“ ist.
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