Die Immobilie ist in vielfältige Rechtsvorschriften verstrickt. Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert befasst sich seit Beginn seiner Rechtsanwaltstätigkeit mit der privaten Immobilie im Schnittpunkt von Rechten und Pflichten, vor allem als Rechtsberater der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Hochrhein e. V. und als Mitglied des Aufsichtsrates im Landesverband Haus & Grund Baden e. V. Beide Organisationen haben sich den Schutz des privaten Immobilieneigentums auf die Fahnen geschrieben.
Vom Kauf- oder Bauvertrag, mit dem die Immobilie erworben oder errichtet wird, bis zur Veräußerung durch Verkauf, Schenkung oder Vererbung spannt sich der Bogen rechtlicher Einflussmöglichkeiten im Zeitenlauf. Dazwischen liegen Verfügungen wie die Einräumung von Grundschuld oder Hypothek, Dienstbarkeiten wie Überfahrtsrechte oder Nießbrauch, die Regelung nachbarrechtlicher Verhältnisse, um nur einige zu nennen.
Tendenziell ist die private Immobilie am ehesten dem fiskalischen Zugriff ausgesetzt. Das liegt an der Werthaltigkeit bebauter Grundstücke, Ihrer Verzeichnung in offiziellen Registern (Grundbuch) und der fehlenden Möglichkeit, mittels Grenzübertritt dem Staat den Zugriff zu verwehren. Bereits die Grundsteuer stellt, bei Eigennutzung, eine Substanzbesteuerung dar. Umso wichtiger ist es, penibel auf die Wirtschaftlichkeit des Grundbesitzes zu achten.
Immobilienkaufverträge
Bauverträge (Fertighausvertrag, schlüsselfertige Errichtung, Generalunternehmer)
Übertragung von Immobilien als vorweggenommene Erbfolge mit Rückforderungsmöglichkeiten
Dingliche Belastungen (Grundschuld, Hypothek, Dienstbarkeit, Reallast)
Verwertung im Alter durch „umgekehrte Hypothek“
Nachbarrecht (Grenzabstände von Bauten und Pflanzen)
Immobilienbesteuerung (Grundsteuer, Grunderwerbsteuer, Erbschaft- und Schenkungssteuer)