Ihre Experten für Erbrecht in Waldshut-Tiengen
Eines unserer Spezialgebiete ist das Erbrecht. Auf dieser Seite haben wir alle wichtigen Informationen rund um dieses Thema für Sie zusammengefasst.
Das Erbrecht konfrontiert den Menschen mit sehr persönlichen Problemen
Bei der Gestaltung seines eigenen Testaments muss sich der Mensch neben komplexen Überlegungen zu Vermögensstruktur und Familienverhältnissen auch mit der Endlichkeit seines Daseins befassen. Das gilt ebenso bei Schenkungen unter Lebenden, etwa der Übertragung von Immobilien, bei der Gestaltung von Unternehmensnachfolgen oder beim Abschluss von Erbverträgen.
Beim Erbrecht trifft eine komplexe Lebenssituation auf eine komplexe Rechtslage
Wer Erbe geworden ist, befindet sich in aller Regel in einer Trauersituation. Zusätzlich können, durch Meinungsverschiedenheiten unter Miterben, Belastungen über die Verwaltung des Nachlasses auftreten. Es müssen Überlegungen angestellt werden, ob die Erbschaft ausgeschlagen oder zumindest die Haftung begrenzt werden soll.
Gelegentlich stellt der Erbe fest, dass der Nachlass noch vor dem Tod des Erblassers „ausgehöhlt“ worden ist, sei es durch ungewöhnlich hohe Schenkungen in den letzten Lebensmonaten, sei es durch eigenmächtige Kontoverfügungen etwa des Vorsorgebevollmächtigten.
Die geschilderten Beispiele lassen sich beliebig fortsetzen. Nahezu immer trifft eine komplexe Lebenssituation auf eine komplexe Rechtslage.
Erbrecht braucht erfahrene Experten
Unseren Mandanten steht Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert für die Beratung und Vertretung in Fragen der Vermögensnachfolge / Unternehmensnachfolge / Erbschaft zur Verfügung. Als Fachanwalt für Erbrecht, Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT), Schiedsrichter der
- Unternehmensnachfolge
- Familientestament
- Ehegattentestament
- Immobilien im Erbrecht (Inland/Ausland)
- Immobilienübertragung zu Lebzeiten
- Ausschluss von Schwiegerkindern
- Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge
- Vermächtnisse und Auflagen
- Erbengemeinschaften (Ausgleichung/Abschichtung/Auseinandersetzung)
- Vorerbschaft und Nacherbschaft
- Vermächtniserfüllung
- Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzung
- Testamentsvollstreckung
DSE - Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e. V. und Mediator (DAA) verfügt er über Kenntnisse und Erfahrungen als Grundlage für eine erfolgversprechende Beratung und Vertretung in folgenden, beispielhaft genannten, Aspekten:
- Übertragung von Immobilien mit Rückforderungsvorbehalten/Wohnungsrecht/Nießbrauch
- Unternehmertestament
- Testamente von Eheleuten unterschiedlicher Nationalität
- Vermögensübertragung zu Lebzeiten
- Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen
- Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge
- Vor- und Nacherbschaft
- Testamentsvollstreckung
- Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen Beratung und Vertretung nach dem Erbfall
- Alleinerbe (Nachlassforderungen, Herausgabe- und Auskunftsansprüche)
- Auflagenerfüllung
- Nachlassverbindlichkeiten (Haftungsbegrenzung)
Beratung und Vertretung nach dem Erbfall
- Alleinerbe (Nachlassforderungen, Herausgabe- und Auskunftsansprüche)
- Vermächtniserfüllung
- Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzung
- Testamentsvollstreckung
- Erbengemeinschaften (Ausgleichung/Abschichtung/Auseinandersetzung)
- Auflagenerfüllung
- Testamentsvollstreckung
Checkliste Die Checkliste zum Thema „Tod eines Angehörigen" soll Ihnen eine erste Orientierungshilfe dafür geben, was auf Sie zukommt und welche Aufgaben zu erledigen sind. Zur Checkliste