Als Fachanwälte für Familienrecht verfügen wir über Expertise in allen Belangen, wie Adoption, Eheverträge, Versorgungsausgleich und Scheidungsvereinbarungen. Erfahren Sie hier, wie wir Ihnen in diesem Bereich weiterhelfen können.
Geregelt sind die Eheschließung vor dem Standesbeamten, die Aufhebung der Ehe, die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen, vor allem die Wahl des Ehenamens und das Recht auf Unterhalt, das Güterrecht, die Ehescheidung und ihre Folgen, die Verwandtschaft mit den daraus resultierenden Unterhaltspflichten, die elterliche Sorge, das Umgangsrecht, die Adoption, die Vormundschaft und die rechtliche Betreuung, jetzt mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
Rechtlich bedeutsam sind vor allem ehevertragliche Regelungen und die Scheidung mit all ihren Folgesachen wie Unterhalt, elterliche Sorge, Umgangsrecht, Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich. Das Recht der Adoption gewinnt seine Relevanz vor allem zur Vermeidung von Erbschaftsteuer. Auch in vielen anderen Fällen besteht eine enge Verknüpfung zwischen Familienrecht und Erbrecht.
Auch in vielen anderen Fällen besteht eine enge Verknüpfung zwischen Familienrecht und Erbrecht. Das gesetzliche Erbrecht knüpft beispielsweise an die Verwandtschaftsregelungen aus dem Familienrecht an. Auch der Güterstand hat erhebliche Auswirkungen auf das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten und der Kinder.
Zunehmend an Bedeutung gewinnen aufgrund der Einschränkung der Leistungsfähigkeit im Alter die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung. Ihr widmet sich die Kanzlei Hilbert und Simon Rechtsanwälte intensiv. Vorsorgevollmachten beinhalten eine umfassende Rechtsmacht und damit die Gefahr des Missbrauchs. Der Bevollmächtigte kann bestimmen, wo der Vollmachtgeber wohnt, wie er lebt, wie er versorgt wird. Die Erteilung einer Vollmacht ohne nähere Ausgestaltungen im Innenverhältnis wird den individuellen Wünschen und Bedürfnissen des Vollmachtgebers meist nicht gerecht. Durch unsere Leistungen und Beratung als VorsorgeAnwalt, insbesondere durch den Bevollmächtigtenleitfaden und Kontrollinstrumente, helfen wir dem Mandanten, seine Zukunft maßgeschneidert selbst zu bestimmen.
Zugewinnausgleich, elterliche Sorge und Umgangsrecht
In den Bereichen Zugewinnausgleich, elterliche Sorge und Umgangsrecht bietet Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert als Mediator in geeigneten Fällen die Möglichkeit einer Mediation als alternative und nachhaltige Streitbeilegung in einem kostengünstigen und schnellen Verfahren.
Abschluss eines Ehevertrages (Güterstand, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Unterhalt)
Steuerersparnis durch „Güterstandsschaukel“ in geeigneten Fällen
Abschluss einer Trennungs- und Scheidungsvereinbarung
Durchführung des Scheidungsverfahrens
Ehegatten-Unterhalt (Trennungsunterhalt)
Kindes-Unterhalt (Volljährigenunterhalt, Minderjährigenunterhalt)
Elterliche Sorge
Umgangsrecht für Elternteile, Großeltern, Bezugspersonen
Versorgungsausgleich
Zugewinnausgleich, insbesondere bei gemeinschaftlicher Immobilie
Gewaltschutz (Platzverweis, Annäherungsverbot)
Adoption (Minderjährigenadoption und Volljährigenadoption)
Vorsorgevollmacht/Pateientenverfügung/Betreuungsverfügung/Bestattungsverfügung