Immobilien vererben ohne Ärger

Dez. 21, 2022

21/12/2022

Immobilien vererben ohne Ärger

Die Immobilienpreise sind die Immobilienpreise von 2010 bis 2022 erheblich gestiegen. Das kann zu Erbenstreit und einer hohen Erbschaftsteuer führen.

"Eine gute Nachlassplanung vermeidet Streit und spart Steuern", rät Anton Bernhard Hilbert, Fachanwalt für Erbrecht in Waldshut-Tiengen.

Wann müssen Erben die Erbschaftsteuer fürchten?

Ob Erbschaftsteuer anfällt, hängt vom Wert der Immobilie, von der Anzahl der Erben und ihrem Verwandtschaftsgrad ab.

Gibt es mehrere Erben, kann jeder seinen Freibetrag nutzen. Ein Familienheim wird grundsätzlich nicht versteuert, wenn der Erbe es zehn Jahre lang nutzt.

Wie hoch sind die Freibeträge?

Der Ehegatte kann 500.000 Euro steuerfrei erben, die Kinder und Stiefkinder jeweils 400.000 Euro und die Enkel 200.000 Euro. Für sonstige Abkömmlinge wie Urenkel oder auch die eigenen Eltern beträgt der Freibetrags 100.000. Bei Freunden, unverheirateten Partnern, aber auch Geschwistern, Neffen und Nichten sind nur bescheidene 20.000 Euro steuerfrei. Was über den Freibetrag hinaus geerbt wird, muss versteuert werden. Die Steuersätze liegen zwischen 7 Prozent und 50 Prozent, je nach Verwandtschaftsgrad.

Was ist, wenn die persönlichen Freibeträge der Erben nicht ausreichen?

"Es gibt Gestaltungsmöglichkeiten", sagt Fachanwalt Hilbert: Zum Beispiel die lebzeitige Übertragung des Hausgrundstücks unter Nutzungsvorbehalt. So können Freibeträge im Laufe der Zeit mehrfach ausgenutzt werden. Gegen unliebsame Überraschungen schützt ein Rückforderungsrecht.

Wer bekommt das Haus, wenn nichts geregelt ist?

Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge.

Demnach erben zunächst die Kinder sowie der Ehegatte beziehungsweise eingetragene Lebenspartner. Gibt es mehrere Erben, bilden sie eine Erbengemeinschaft und können nur gemeinsam über die Erbschaft entscheiden. „Jede gute Nachlassplanung versucht deshalb, Erbengemeinschaften zu vermeiden oder zu gestalten, so Hilbert.

Was gilt für Patchworkfamilien?

Patchworkfamilien brauchen besondere Regelungen, um es nicht dem Zufall zu überlassen, wessen Kinder am Ende erben.

Die Übersicht zeigt, wer die gesetzlichen Erben sind. Dabei gilt: Verwandte erben nicht, wenn es noch Verwandte einer vorhergehenden Ordnung gibt – der Sohn schließt also den Enkel von der gesetzlichen Erbfolge aus. Innerhalb einer Ordnung erben die Nächstverwandten – die Eltern schließen die Geschwister aus. Besonderheiten gelten für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner. Ihr Erbteil hängt vom Güterstand ihrer Ehe ab und davon, ob und welche Verwandte ebenfalls erben. Bei kinderlosen Eheleuten ist der überlebende Ehegatte nur selten gesetzlicher Alleinerbe. 

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Diese Übersicht zeigt, wer die gesetzlichen Erben sind. Dabei gilt: Verwandte erben nicht, wenn es noch Verwandte einer vorhergehenden Ordnung gibt. Hat die verstorbene Person zum Beispiel Kinder (1. Ordnung), dann erben die Eltern der verstorbenen Person (2. Ordnung) nicht.
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