Fachanwälte für Miet- &
Wohnungseigentumsrecht in Waldshut-Tiengen


Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

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Erfahren Sie, wie wir Ihnen bei allen Belangen im Bereich Wohnungseigentumsrecht weiterhelfen können. Wir beraten Sie u. a. zur Gewerbe- und Wohnraummiete.

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Miet- und Wohnungseigentumsrecht gehören zu den schwierigen Rechtsmaterien

Das Mietrecht unterliegt einer intensiven richterlichen Rechtsfortbildung, die das gelebte Recht immer weiter vom geschriebenen Recht entfernt. Beeindruckend – und oft auch bedrückend – ist die Deformation des Gesetzes um des Mieterschutzes willen. Mietnomaden machen sich den übertriebenen Mieterschutz zunutze. Der Gesetzgeber will durch ein Reformgesetz jetzt den schlimmsten Missbräuchen wehren. Es wird aber dabei bleiben, dass der Wohnraumvermieter von zahlreichen Formalien gegängelt bleibt und viele gesetzliche Regelungen nur einseitig zulasten des Vermieters und zugunsten des Mieters geändert werden können. Deshalb ist, jedenfalls für Vermieter, für fast jede Maßnahme eine kompetente anwaltliche Beratung erforderlich.

Im Gewerberaummietrecht zählen klare und ins Einzelne gehende Regelungen

Besondere Umstände in fast jedem Einzelfall verbieten die Verwendung von Formularen, weitgehend fehlende gesetzliche Regelungen machen Einzelverhandlungen erforderlich. Seitdem die (fehlende) Schriftform als Austrittskarte aus langfristigen Verträgen „entdeckt“ worden ist und genutzt wird, müssen beide Vertragsparteien akkurat darauf achten, jegliche Vertragsänderung schriftlich festzuhalten.

Das Wohnungseigentumsrecht ist schon von der Rechtsmaterie her schwierig, weil es Grundstücksrecht, Gesellschaftsrecht und Gemeinschaftsrecht kombiniert. Dazu kommen individuelle Regelungen in den Gemeinschaftsordnungen und Beschlüssen, die einen Überblick über Rechte und Pflichten erschweren.

Wir sind für Sie da

Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, befasst sich seit Jahrzehnten sowohl mit dem Mietrecht als auch mit dem Wohnungseigentumsrecht. Im Mietrecht erreichte er mit drei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe wichtige Impulse zur Rechtsfortbildung.

Wohnraummiete

  • Vertragsentwürfe
  • Modernisierungsmaßnahmen
  • Mieterhöhung
  • Geltendmachung von Mietzinsansprüchen
  • Abmahnung wegen Pflichtverletzung
  • Kündigung
  • Gerichtliches Räumungsverfahren
  • Zwangsräumung (konventionell und „Berliner Räumung“)

Gewerberaummiete

  • Vertragsentwürfe (Double Net- und Triple Net-Verträge)
  • Vertragsprüfung auf Rechte und Pflichten
  • Konkurrenzschutz
  • Betriebspflicht, Vertragsstrafe
  • Mietzinsanpassungen und -forderungen
  • Kündigung und Räumungsverfahren

Wenn Sie Wohnraumvermieter sind, als Partei eines Gewerberaummietvertrages Hilfe brauchen oder als Wohnungseigentümer bzw. Verwalter Unterstützung im Wohnungseigentumsrecht benötigen, steht Ihnen die Kanzlei Hilbert und Simon Rechtsanwälte u.a. in folgenden Bereichen zur Verfügung:

Wohnungseigentumsrecht

  • Ordnungsmäßige Verwaltung
  • Abrechnung und Wirtschaftsplan
  • Ordnungsmäßige Versammlung
  • Verwalterrechte und -pflichten
  • Wohngeldforderungen
  • Beschlussanfechtungsverfahren
  • Modernisierung und energetische Sanierung
  • Abwehr von Störungen durch Miteigentümer
  • Wohnungseigentumsentziehungsverfahren
  • Geltendmachung von Wohngeld als privilegierte Forderung in der Zwangsversteigerung
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