21/12/2022
Ein Testament hat kein Verfallsdatum so lange, bis der Erbfall eintritt. In dieser Zeit können sich die Lebensumstände geändert haben, beispielsweise durch Heirat oder Scheidung, Geburt von Kindern und Enkelkindern, Verhaltensänderungen von vorgesehenen Erben, Vermögenszuwachs, der Einfluss auf die Freibeträge hat. Letztlich können sich auch die persönlichen Wünsche und Vorlieben ändern.
Deshalb sollte das Testament nicht für lange Zeiten im Tresor verschwinden und vergessen werden. Prüfen Sie in regelmäßigen Abständen, ob es noch aktuell ist und den eigenen Wünschen und Zielen entspricht.
Besteht Änderungsbedarf?
Stirbt der erste Ehegatte, werden die Regelungen über die Erbfolge nach dem Tod des zweiten Ehegatten bindend, falls das Testament den überlebenden Ehegatten nicht von dieser Bindung befreit.
Es ist selten zu früh, ein Testament zu errichten, vor allem für Unternehmerinnen oder Unternehmer. Der Tod kann überraschend kommen – oder auch eine Situation, in der Testierunfähigkeit eintritt. Ohne Testament würde dann das Gesetz über die Vermögensverteilung bestimmen.
Diese 7 Punkte sind wichtig!
1. Haben Sie das Testament formgültig errichtet? Das privatschriftliche Testament muss vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein, es soll die Angabe von Ort und Datum enthalten.
2. Enthält Ihr Testament eindeutig die Bestimmung eines oder mehrerer Erben?
3. Ist Ihr Testament klar und eindeutig formuliert, für jedermann verständlich?
4. Haben Sie den Pflichtteil berücksichtigt (gerade bei kinderlosen Eheleuten)?
5. Sind im Testament alle Personen genannt und zweifelsfrei bezeichnet, denen Sie aktuell etwas zukommen lassen wollen?
6. Stehen im Testament keine Personen mehr, die Sie nicht mehr bedenken wollen oder können, beispielsweise weil diese verstorben sind?
7. Ist der Fall geregelt, dass der Ehepartner nach Ihrem Tod wieder heiratet?