21/12/2022
Die gesetzliche Erbfolge
Diese Übersicht zeigt, wer die gesetzlichen Erben sind. Dabei gilt: Verwandte erben nicht, wenn es noch Verwandte einer vorhergehenden Ordnung gibt. Hat die verstorbene Person zum Beispiel Kinder (1. Ordnung), dann erben die Eltern der verstorbenen Person (2. Ordnung) nicht.
Innerhalb einer Ordnung erben diejenigen, die am nächsten mit der Erblasserin oder dem Erblasser verwandt sind. Leben die Eltern der verstorbenen Person beispielsweise noch, dann erben die Geschwister nicht.
Besondere Bestimmungen gelten für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner. Ihr Erbteil hängt einerseits vom Güterstand ab, in dem das Paar gelebt hat, andererseits davon, ob und welche Verwandte ebenfalls erben.
Achtung. Auch bei kinderlosen Eheleuten ist der überlebende Ehegatte nur in seltenen Fällen gesetzlicher Alleinerbe.