Familienrecht
Zum Familienrecht zählen die Regelungen vom Verlöbnis bis zum Ende der Ehe
Geregelt sind die Eheschließung vor dem Standesbeamten, die Aufhebung der Ehe, die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen, vor allem die Wahl des Ehenamens und das Recht auf Unterhalt, das Güterrecht, die Ehescheidung und ihre Folgen, die Verwandtschaft mit den daraus resultierenden Unterhaltspflichten, die elterliche Sorge, das Umgangsrecht, die Adoption, die Vormundschaft und die rechtliche Betreuung, jetzt mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
Rechtsgrundlage Familienrecht
Rechtlich bedeutsam sind vor allem ehevertragliche Regelungen und die Scheidung mit all ihren Folgesachen wie Unterhalt, elterliche Sorge, Umgangsrecht, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich.
Das Recht der Adoption gewinnt seine Relevanz vor allem zur Vermeidung von Erbschaftsteuer. Auch in vielen anderen Fällen besteht eine enge Verknüpfung zwischen Familienrecht und Erbrecht. Das gesetzliche Erbrecht knüpft beispielsweise an die Verwandtschaftsregelungen aus dem Familienrecht an. Auch der Güterstand hat erhebliche Auswirkungen auf das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten und der Kinder.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Zunehmend an Bedeutung gewinnt wegen der Einschränkung der Leistungsfähigkeit im Alter die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung. Ihr widmet sich die Kanzlei Hilbert und Simon Rechtsanwälte intensiv. Vorsorgevollmachten beinhalten eine umfassende Rechtsmacht und damit die Gefahr des Missbrauchs.
Der Bevollmächtigte kann bestimmen, wo der Vollmachtgeber wohnt, wie er lebt, wie er versorgt wird. Die Erteilung einer Vollmacht ohne nähere Ausgestaltungen im Innenverhältnis wird den individuellen Wünschen und Bedürfnissen des Vollmachtgebers meist nicht gerecht.
Durch unsere Leistungen und Beratung als VorsorgeAnwalt, insbesondere durch den Bevollmächtigtenleitfaden und Kontrollinstrumente, helfen wir dem Mandanten, seine Zukunft maßgeschneidert selbst zu bestimmen.
Zugewinnausgleich, elterliche Sorge und Umgangsrecht
In den Bereichen Zugewinnausgleich, elterliche Sorge und Umgangsrecht bietet Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert als Mediator in geeigneten Fällen die Möglichkeit einer Mediation als alternative und nachhaltige Streitbeilegung in einem kostengünstigen und schnellen Verfahren.